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Forderungsmanagement: effizient und kompetent!

Die Erfahrung zeigt, wie wichtig es ist, offene Forderungen schnellstmöglich professionell einziehen zu lassen. Dementsprechend sollten Sie Ihre ausstehenden Forderungen nicht zu lange und zu oft anmahnen, sondern die Realisierung unstreitiger Forderungen frühzeitig in professionelle Hände geben. Der Forderungseinzug läuft dabei grundsätzlich folgendermaßen ab:

  • Nach vorheriger individueller Prüfung Ihres Falles sende ich Ihrem Schuldner ein sog. anwaltliches Mahnschreiben, welches die offene Forderung nebst Zinsen, Mahnkosten und der Kosten meiner Inanspruchnahme enthält. Sollte der Schuldner daraufhin bereits leisten, überweise ich den ausstehenden Betrag nebst Zinsen und Ihren Mahnkosten unmittelbar auf Ihr Konto. Sofern dem Schuldner der Ausgleich der Forderung nicht sofort und in Gänze möglich ist, verhandle ich mit ihm über die Möglichkeit einer Ratenzahlung und schließe ggf. eine entsprechende Ratenzahlungsvereinbarung mit ihm ab.
  • Sollte allerdings auch meine schriftliche Mahnung den Schuldner nicht zur Zahlung bewegen, leite ich nach vorheriger Rücksprache mit Ihnen und Prüfung der jeweiligen Erfolgsaussichten das gerichtliche Mahnverfahren ein und bringe so die Titulierung Ihrer Forderung auf den Weg. Falls sich der Schuldner gegen die geltend gemachte Forderung zur Wehr setzt, d.h. Widerspruch gegen den Mahnbescheid erhebt oder Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid einlegt, ist in das Klageverfahren überzugehen, in welchem ich Sie selbstverständlich kompetent vertreten werde.
  • Sobald Ihre Forderung tituliert ist, leite ich die Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner ein. Dabei kann ich aufgrund meiner jahrelangen Erfahrung einschätzen, welche der zahlreichen, vielfältigen Vollstreckungsmöglichkeiten in Ihrem Fall zielführend ist bzw. sind.

Zuletzt stellt sich selbstverständlich noch die Frage, welche Kosten für Sie anfallen, sollten Sie mich mit der Beitreibung Ihrer offenen Forderung betrauen:

Grundsätzlich mache ich, wenn sich ein Schuldner mit der Bezahlung Ihrer Forderung in Verzug befindet, d.h. entweder eine Zahlungsfrist vereinbart wurde, eine Mahnung zugegangen oder der gesetzliche Verzugszeitpunkt von 30 Tagen nach Zugang der Rechnung eingetreten ist, die Kosten für mein Tätigwerden als Verzugsschaden gegenüber dem Schuldner gelten. Dies bedeutet, dass die Kosten für meine Inanspruchnahme dann grundsätzlich vom Schuldner zu bezahlen sind.

Es stellt sich doch leider manchmal auch erst während meiner Tätigkeit heraus, dass der Schuldner nicht zahlen kann und somit die Durchsetzung Ihrer bestehenden Forderung und daher auch die Realisierung der Kosten meiner Inanspruchnahme beim Schuldner nicht erfolgreich ist.

Für solche Fälle empfehle ich den Abschluss einer sog. Inkassovereinbarung, Danach berechne ich Ihnen nicht die gesetzlichen Kosten, sondern ein Pauschalhonorar, welches sich je nach dem Wert der zugrundeliegenden Forderung zwischen EUR 30,00 und EUR 50,00 bewegt. Hinzu kommen von mir verauslagte Gerichtskosten für das Mahnbescheids- bzw. Zwangsvollstreckungsverfahren und ggf. anfallende Kosten z.B. für Aufenthalts- oder Gewerberecherchen, wobei dies Gebühren und Kosten sind, die in jedem Fall bei Verfolgung der Forderung bezahlt werden müssen. Somit bleiben die Kosten für Sie immer überschaubar.

Zögern Sie also nicht lange, sondern übergeben Sie mir Ihre offene Forderung. Ich werde diese umgehend für Sie durchsetzen. Effizient und kompetent!

IHR GUTES RECHT – MEIN ANLIEGEN!

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Rechtsanwältin
Bärbel Schischka
Hofmarkstr. 19/Mitte
82152 Planegg

Tel: 089 85689844
Fax: 089 41606578
Mobil: 0174 1921957
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