Die Erfahrung zeigt, wie wichtig es ist, offene Forderungen schnellstmöglich professionell einziehen zu lassen. Dementsprechend sollten Sie Ihre ausstehenden Forderungen nicht zu lange und zu oft anmahnen, sondern die Realisierung unstreitiger Forderungen frühzeitig in professionelle Hände geben. Der Forderungseinzug läuft dabei grundsätzlich folgendermaßen ab:
- Nach vorheriger individueller Prüfung Ihres Falles sende ich Ihrem Schuldner ein sog. anwaltliches Mahnschreiben, welches die offene Forderung nebst Zinsen, Mahnkosten und der Kosten meiner Inanspruchnahme enthält. Sollte der Schuldner daraufhin bereits leisten, überweise ich den ausstehenden Betrag nebst Zinsen und Ihren Mahnkosten unmittelbar auf Ihr Konto. Sofern dem Schuldner der Ausgleich der Forderung nicht sofort und in Gänze möglich ist, verhandle ich mit ihm über die Möglichkeit einer Ratenzahlung und schließe ggf. eine entsprechende Ratenzahlungsvereinbarung mit ihm ab.
- Sollte allerdings auch meine schriftliche Mahnung den Schuldner nicht zur Zahlung bewegen, leite ich nach vorheriger Rücksprache mit Ihnen und Prüfung der jeweiligen Erfolgsaussichten das gerichtliche Mahnverfahren ein und bringe so die Titulierung Ihrer Forderung auf den Weg. Falls sich der Schuldner gegen die geltend gemachte Forderung zur Wehr setzt, d.h. Widerspruch gegen den Mahnbescheid erhebt oder Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid einlegt, ist in das Klageverfahren überzugehen, in welchem ich Sie selbstverständlich kompetent vertreten werde.
- Sobald Ihre Forderung tituliert ist, leite ich die Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner ein. Dabei kann ich aufgrund meiner jahrelangen Erfahrung einschätzen, welche der zahlreichen, vielfältigen Vollstreckungsmöglichkeiten in Ihrem Fall zielführend ist bzw. sind.